Leistungen

Leistungen

Wirtschafts­prüfung

Der Bereich der Wirtschaftsprüfung bildet einen Grundpfeiler der Kanzlei Spiesmacher. Die Erhaltung des Vertrauens Ihrer Gesellschafter, Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit ist eine wesentliche Grundlage Ihres Erfolges.

Unser Ziel ist es, dieses Vertrauen durch die Qualität unserer Arbeit stets neu zu gewinnen.

Wir unterstützen Sie durch die Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben sowie betriebswirtschaftlicher Beratungsdienste. Wir verstehen die Wirtschaftsprüfung nicht nur als Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sondern als Grundlage zur Analyse der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens einschließlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Eine vorgeschaltete Analyse der Geschäftstätigkeit zielt darauf ab, das Geschäft unserer Mandanten und die daraus ableitbaren Geschäftsrisiken zu verstehen. In einer Prozessanalyse identifizieren wir die wesentlichen Prozesse, die die Geschäftstätigkeit unterstützen und prüfen das interne Kontrollsystem. Art und Umfang der verbleibenden Detailprüfungen basieren auf den Ergebnissen der vorangegangenen Prüfungshandlungen und der Risikobeurteilung. Auf der Grundlage der gewonnenen Prüfungsergebnisse und Ergebnisanalysen ziehen wir unsere Schlussfolgerungen für die Prüfungsaussage und unseren Bestätigungsvermerk.

Unser geschäftsrisikoorientierter Prüfungs- und Beratungsansatz erfüllt umfassend die Anforderungen von KonTraG („Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“) und KapCoRiLiG („Gesetz zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher Bestimmungen“).

Spiesmacher-23

Unser Angebot

Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen

Konzernabschlussprüfungen

Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Prüfungen im Rahmen von Umwandlungen

Kreditwürdigkeitsprüfungen

Due-Dilligence-Prüfungen

Unterschlagungsprüfungen

Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen

Auftragsbezogene Qualitätssicherung
(§ 24d der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer)

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